Erstellen Sie Ihr mySNF Konto
Sie haben zwei Typen von Benutzerkonten zur Auswahl:
- Normale mySNF-Benutzerkonten mit vollem Zugriff auf mySNF, mit denen Sie Gesuche einreichen und Projekte verwalten können.
- Eingeschränktes mySNF-Benutzerkonto für Mitgesuchstellende, Beitragsverwaltende Stellen, Institutionelle Stellungnahmen etc, welche bei der Erfassung oder Verwaltung eines Gesuchs mitarbeiten. Das eingeschränkte Konto kann nachträglich jederzeit in ein normales Konto umgewandelt werden.
Gesuche einreichen:
- Sie dürfen nur Gesuche in Ihrem eigenen Namen einreichen.
- Jedes Gesuch muss über das Benutzerkonto derjenigen beim SNF registrierten Person eingereicht werden, welche selbst als verantwortliche/r Gesuchsteller/in oder als Kontaktperson einer gesuchstellenden juristischen Person auftritt
Teilnahmevoraussetzungen für die Gesuchstellung beim SNF ein-/ausblenden
[ Für die Gesuchstellung beim SNF müssen Sie namentlich folgende Teilnahmevoraussetzungen erfüllen (gemäss Art. 10 des Beitragsreglements):
- Zur Gesuchstellung berechtigt sind natürliche Personen, die eine wissenschaftliche Forschungstätigkeit in der Schweiz oder mit einem engen Bezug zur Schweiz ausüben
- Eine wissenschaftliche Forschungstätigkeit in der Schweiz oder mit einem engen Bezug zur Schweiz liegt vor, wenn die gesuchstellende Person für die Dauer des beantragten Forschungsvor-habens an einer Hochschulforschungsstätte oder an einer nichtkommerziellen Forschungsstätte ausserhalb des Hochschulbereichs mit Sitz in der Schweiz und mit mehrheitlich schweizerischer Grundfinanzierung nach schweizerischem Recht angestellt ist oder eine solche Anstellung schriftlich zugesichert ist. Der Forschungsort kann im Ausland liegen.
- Die wissenschaftliche Forschungstätigkeit muss zusammen mit einer allfälligen wissenschaftlichen Lehrtätigkeit mindestens im Umfang eines 50-Prozent-Pensums ausgeübt werden. Forschende mit einem geringeren Pensum der wissenschaftlichen Tätigkeit sind zur Gesuchstellung zugelassen, wenn ihre wissenschaftliche Forschungs- und Lehrtätigkeit üblicherweise im Rahmen einer anderen beruflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Der Forschungsrat regelt die Einzelheiten in den Ausführungsbestimmungen.
- Selbstständigerwerbende Forschende müssen alle Voraussetzungen nach den Absätzen 1-3 sinngemäss erfüllen und zusätzlich ihre selbstständige Forschungstätigkeit in der Schweiz nachweisen.
- Der Forschungsrat kann in den Ausführungsbestimmungen zusätzliche und spezifisch auf die einzelnen Förderungsinstrumente ausgerichtete Voraussetzungen vorsehen. Namentlich kann er die Zulassung:
- auf bestimmte Zielgruppen beschränken;
- von der zusätzlichen Unterstützung Dritter abhängig machen;
- von juristischen Personen ermöglichen;
- von einem Mindestanstellungsgrad an einer Forschungsstätte abhängig machen;
- ausnahmsweise ermöglichen, auch wenn die Anstellung nicht für die gesamte Dauer des beantragten Forschungsvorhabens zugesichert ist, namentlich im Fall von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen.
- Gesuchstellende müssen sich über eine den Voraussetzungen des jeweiligen Förderungsinstruments entsprechende wissenschaftliche Qualifikation und Tätigkeit ausweisen sowie den Nachweis erbringen, dass sie einen substanziellen Beitrag an das beantragte Forschungsvorhaben leisten.
*Auf feststehende Rechtsbegriffe werden die Grundsätze der sprachlichen Gleichbehandlung nicht angewendet.
Für nähere Angaben konsultieren Sie die jeweiligen Reglemente und Ausschreibungsbedingungen unter Ausschreibungen - SNF. ]